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25.03.2012:
Nichts zu schlichten

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes gibt es entweder eine Verhandlungslösung oder Streik. Beide Seiten lehnen das sonst übliche Vermittlungsverfahren ab

Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt am 22.3.2012


Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen gehen in die entscheidende Phase. Sollten sich beide Seiten in der dritten Verhandlungsrunde am 28./29. März 2012 in Potsdam nicht entscheidend annähern, will ver.di die Urabstimmung über einen Erzwingungsstreik einleiten. Frank Bsirkse betonte am Mittwoch in Köln, die Staatsvertreter hätten die Wahl »zwischen Lohnerhöhungen, die Kaufkraft bringen, und Urabstimmungen mit anschließenden unbefristeten Streiks«. Zuvor hatte der ver.di-Chef im SWR erklärt: »Es wird keine Schlichtung geben.« Auch Verhandlungsführer von Bund und Kommunen hatten nach der zweiten Runde angekündigt, kein Schlichtungsverfahren einleiten zu wollen.

Es ist ungewöhnlich, daß die Schlichtung in dieser Tarifrunde ausgeschlossen wird. Denn seit 2002 besteht im öffentlichen Dienst eine Vereinbarung, in der sich beide Seiten zu einer Schlichtung verpflichten, falls diese angerufen wird. Voraussetzung ist dem jW vorliegenden Vertrag zufolge, daß die Verhandlungen von mindestens einer Partei förmlich für gescheitert erklärt werden. Die Schlichtung kann dann innerhalb von 24 Stunden von verantwortlichen des öffentlichen Dienstes bzw. der Gewerkschaft angerufen werden. Geschieht dies, müssen sich die Tarifvertragsparteien auf das Verfahren einlassen. Durchgeführt wird es von der Schlichtungskommission, die aus jeweils neun Vertretern der Gewerkschaften und des Staates sowie aus zwei unparteiischen Vorsitzenden besteht. Den einen Vorsitzenden bestimmt ver.di, den anderen die Gegenseite. Beide sind abwechselnd stimmberechtigt.

Oppositionelle Gewerkschafter wie das »Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di« fordern seit Jahren die Kündigung des Abkommens. Dieses gaukle Kompromißfähigkeit durch vermeintlich unabhängige Schlichter vor, heißt es in einem aktuellen Flugblatt der Gruppe. »Aufgrund des unversöhnlichen Interessengegensatzes von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann es keine unabhängigen Schlichter geben. Es war ein Fehler der ver.di-Führung, überhaupt ein Schlichtungsabkommen zu unterzeichnen. Mitsamt dem Einlassungszwang, der Geheimhaltungs- und Friedenspflicht schwächt es die Kampfkraft und ist obendrein undemokratisch.«

Doch dieses Mal soll die Vereinbarung nicht zur Anwendung kommen. Zwar bestätigte ver.di-Sprecher Christoph Schmitz am Mittwoch auf jW-Nachfrage, daß das Abkommen weiterhin gilt. Bund und Kommunen hätten aber nach der zweiten Verhandlungsrunde klargestellt, daß sie die Schlichtung nicht anrufen wollten. »Auch wir sehen dafür keine Notwendigkeit, denn auf Basis des bisherigen Angebots macht das überhaupt keinen Sinn«, so Schmitz. DieBundesregierung und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatten zuletzt eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent in zwei Jahren angeboten. »Das sind aufs Jahr gerechnet 1,77 Prozent, also deutlich weniger als die Inflationsrate und damit Reallohnverlust«, rechnete Schmitz vor.

Aus Gewerkschaftssicht macht ein Schlichtungsverfahren auch deshalb keinen Sinn, weil die Gegenseite mit dem CDU-Politiker Georg Milbradt dieses Mal den stimmberechtigten Vorsitzenden der Kommission stellt. Der von ver.di berufene Schlichter, Hannovers Exoberbürgermeister Herbert Schmalstieg (SPD), hätte kein Stimmrecht. Obwohl daher ein für Bund und VKA angenehmes Votum zu erwarten ist, wollen auch diese keine Schlichtung. Der Grund hierfür dürfte in der zeitlichen Verzögerung liegen, die mit dem Verfahren einhergehen würde. Es hätte zur Folge, daß ein Arbeitskampf erst Ende April beginnen könnte. Auch die Tarifverhandlungen für die rund 3,6 Millionen Beschäftigten der Metallindustrie könnten dann aber vor der Eskalation stehen. Falls sich beide Seiten hier am Verhandlungstisch nicht einig werden, dürfte die IG Metall nach Ablauf der Friedenspflicht ab 29. April zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Ein Zusammengehen beider Großgewerkschaften wollen VKA und Gesamtmetall aber offenbar unter allen Umständen vermeiden.




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